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Der rechtlich-materielle Teil des IGH-Gutachtens vom 9. Juli 2004: 'Legal consequences of the construction of a wall in the occupied palestinian territory'【電子書籍】[ Birger Menke ]

Item Number 22

<p>Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, V?lkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Sehr gut (16 Punkte), Albert-Ludwigs-Universit?t Freiburg (Institut f?r ?ffentliches Recht), Veranstaltung: Ausgew?hlte aktuelle Probleme des V?lkerrechts, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Um ein besseres Verst?ndnis des Gutachtens zu erm?glichen, soll zun?chst das Vorfeld desselben zusammenfassend erl?utert werden. Die vorbereitenden Entschl?sse des israelischen Kabinetts, Verlauf, Beschaffenheit und Auswirkungen der Mauer sowie die relevanten Resolutionen der Generalversammlung (GV) bzw. des Sicherheitsrates (SR) sind dabei zu betrachten. In Bezug auf den Stand der Entwicklung werden die Tatsachen ?bernommen, die dem Gericht vorlagen und auf deren Grundlage es die Situation beurteilte. Sp?tere Entwicklungen sollen am Ende dieser Arbeit betrachtet werden. Wie der Generalsekret?r in seinem Bericht vom 24. November 2003 feststellt, erwog die israelische Regierung schon seit 19962, die Einwanderung aus dem zentralen und n?rdlichen Westjordanland zu verhindern. Nachdem im Fr?hjahr 2002 die Zahl der pal?stinensischen Anschl?ge in Israel stark anstieg, beschloss das israelische Kabinett am 14. April 2002, eine Barriere in dem Saumgebiet (Seam Zone) zu errichten, das im Westjordanland an Israel grenzt. Um die Entscheidung umzusetzen, wurde die Seam Zone Administration gegr?ndet, die dem Verteidigungsminister Israels unterstellt ist. Am 23. Juni 2002 entschied das israelische Kabinett den Bau der ersten Phase (Phase A) der Barriere in Teilen des Westjordanlandes und Jerusalems. In dieser Entscheidung wurde die Barriere eine 'Sicherheitsma?nahme' genannt, die keine politische oder sonstige Grenze repr?sentiere. Den Verlauf von Phase A legten der Ministerpr?sident und der Verteidigungsminister fest. Am 14. August 2002 stimmte das Kabinett Phase A zu. Sie sah die Errichtung einer Barriere mit einer L?nge von 123 Kilometern vor, die sich vom Salem-Checkpoint (nord-westlich von Jenin) bis zu den Siedlungen von Elkana erstreckt. Letztendlich hatte sie bei ihrer Fertigstellung am 31. Juli 2003 eine tats?chliche L?nge von etwa 150 Kilometer. Zudem wurden im S?den und Norden Jerusalems zwei Sektionen von insgesamt 19,5 Kilometer errichtet. Der Gro?teil dieser Sektion verl?uft in der N?he der Gr?nen Linie9, jedoch ?stlich von ihr und somit auf den besetzten Gebieten Pal?stinas. An manchen Orten liegt die Barriere bis zu 7,5 Kilometer von der Gr?nen Linie entfernt. Dort trennt sie israelische Siedlungen vom ?brigen Westjordanland oder kreist pal?stinensische Orte ein, wie dies z.B. in Qalqilya der Fall ist. Phase B wurde im Dezember 2002 beschlossen. [...]</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。

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